Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Einkaufs-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt.

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen                    Bestätigung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer Allgemeinen    Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Unser Schweigen bedeutet grundsätzlich eine Ablehnung einer mündlichen Vereinbarung.   Verbindliche Absprachen müssen in schriftlicher Form vorliegen und von beiden Geschäftspartnern unterzeichnet sein.

Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hiermit aufgehoben.

 

2. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsgegenstand

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Auf Angebote hin kommen Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,     oder spätestens mit Übergabe des Vertragsgegenstandes zustande. 

Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen      Bestätigung.

Die in einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist gilt als          annähernd vereinbart, soweit sie nicht als bindend bezeichnet ist.

Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Eine Zusicherung stellen derartige Angaben nicht dar, auch nicht, wenn diese Bezug nehmen auf DIN- oder sonstige Normen. 

Geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt,       sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind         zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorliegend keine Konstrukteurarbeit geschuldet ist. Vielmehr handelt es sich um die Weitergabe und Vermittlung von Ideen.

3. Lieferzeit und Lieferung

Sofern eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Erfüllungsort für die Verpflichtung ist unser Firmensitz.

Bei Auslieferung oder Versendung der Ware, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten       unseres Vertragspartners.

Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat setzen, bevor er die ihm zustehenden Rechte wahrnehmen kann.

4. Zahlungsbedingungen 

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine andere Frist vereinbart ist und alle anderen fälligen Rechnungen bezahlt sind. 

Eine Rückbehaltung der Zahlung sowie Aufrechnung und Abtretung von Ansprüchen gelten als ausgeschlossen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt wurde oder diese rechtskräftig festgestellt wird.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt 

Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände, auch gegebenenfalls Kommissionsware, bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch an gleichzeitig oder später        abgeschlossenen Verträgen.

Mängelrügen hat der Käufer/Besteller, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht kürzere Fristen vorschreiben, unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, solange sie sich noch im angelieferten Zustand befindet, schriftlich zu erheben und dabei den Mangel genau zu bezeichnen.

Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Ablauf dieser Frist festgestellt werden, sind unverzüglich nach Feststellung spätestens innerhalb drei weiterer Tage schriftlich zu rügen.

6. Software

An der von uns angebotenen Software bestehen entweder Rechte von uns oder aber Schutzrechte von Dritten.

Wir haben das ausschließliche Recht, dem Vertragspartner Nutzungsrechte einzuräumen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern.

7. Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf zugesicherte Eigenschaften, sowie auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für Folgeschäden aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung wird nicht                    gehaftet.

Die vorstehende Haftungsregelung bezieht sich sowohl auf vertragliche, wie auch auf sonstige Ansprüche.

Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüber-                schreitenden Lieferungen und Leistungen, ist das Amtsgericht Meschede, ansonsten abhängig vom Streitwert das Landgericht Arnsberg, zuständig.

9. Sonstiges

Sollten einige der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.